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Wer die Kosten für die Ausstattung des Schülers bzw. des Auszubildenden trägt und ob diese ganz oder teilweise übernommen werden, hängt meist vom Einzelfall ab. Sollte eine Krankenkasse für Ihren Ausstattungsfall zuständig sein, dann kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da jede Krankenkasse die Unterstützung im Bereich Schule/Ausbildung unterschiedlich behandelt.

 

Finanzierung von Sehhilfen für die Schule

 

Die folgende Auflistung bietet Ihnen einen ersten Hinweis und ist nicht vollständig. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Kostenträger in Ihrem Fall zu identifizieren:

 

Ausstattung zu Hause

  • Gesetzliche Krankenkasse
  • Private Krankenversicherung
  • Beihilfe

 

Ausstattung an einer Förderschule

  • Schulträger

 

Ausstattung in Regelschulen

  • Gesetzliche Krankenkasse
  • Schulträger
  • Eingliederungshilfe

 

In manchen Fällen kommt es auch zu einer Kostenteilung, wie beispielsweise bei einer Ausstattung mit einem Notebook für einen Schüler in der Regelschule. Dieses trägt die Gesetzliche Krankenkasse nicht, hier kommt – je nach Fall – meist die Eingliederungshilfe oder auch
der Schulträger für die Kosten auf.
 

Ausstattung für einen (Ausbildungs-) Arbeitsplatz

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Integrationsamt
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der Sozialhilfe (soweit kein anderer Leistungsträger vorhanden ist)
  • Gemeinden / Kommunen
  • Arbeitgeber / Schulträger
 

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